Gestützt auf die neuen Weisungen des Bundesrates zur Lockerung des Lockdowns in der Corona-Krise passt der SZZV sein Vorgehen an:

  • Milchkontrolle: Ab 27. April 2020 werden die ordentlichen Milchkontrollen auf den Betrieben durch die Kontrolleure (soweit möglich) wieder aufgenommen.
  • Erhebung der 40-Tag-Gewichte für die Aufzuchtleistungsprüfungen: Ab 27. April 2020 werden die 40-Tag-Gewichte auf den Betrieben wieder ordentlich durch die Kontrolleure erhoben (soweit möglich) und an den SZZV gemeldet.
  • Exterieurbeurteilungen: Diese werden weitgehend in den Herbst verschoben. Ab 1. Mai 2020 können jedoch dringliche Exterieurbeurteilungen (Jungböcke, Erstmelkziegen usw.) durch die Experten direkt auf den Betrieben vorgenommen werden. Das Gleiche gilt für Zuchtfamilien. Die Detailorganisation der bevorstehenden Exterieurbeurteilungen obliegt den Kantonalverbänden. Die Tiere für die dringlichen Exterieurbeurteilungen im Mai 2020 sind bis spätestens 27. April 2020 via CapraNet «Ausstellungsanmeldung» - getrennt nach Kanton - anzumelden. Analog den Exterieurbeurteilungen können ab 1. Mai 2020 auch wieder Proben für DNA-Analysen entnommen werden.

Angehörige von Risikogruppen müssen nicht arbeiten

Der Schweizerische Ziegenzuchtverband weist in seiner Mitteilung daraufhin, dass die Hygieneregeln (»So schützen wir uns») weiterhin gelten. Auch müssten Kontrolleure über 65 Jahre oder mit Vorerkrankungen im Moment nicht arbeiten. Das Gleiche gelte auch für Experten und wenn der erforderliche Abstand nicht eingehalten werden könne oder bei Krankheitsanzeichen bei den involvierten Personen usw.

Für diese Fälle soll es Stellvertretungen geben. Man werde Kontrolleure und Betriebe direkt informieren.