Seit dem 1. Januar 2017 ist die Swissness-Vorlage in Kraft. Die Gesetzgebung soll die «Marke Schweiz» und die Verwendung des Schweizerkreuzes besser schützen. Bei den Lebensmitteln stellt sie primär auf den gewichtsmässigen Anteil der verarbeiteten Rohstoffe ab. Mindestens 80 Prozent (soweit die Rohstoffe in der Schweiz existieren) müssen von hier stammen (100 Prozent bei Milchprodukten). Allerdings besteht eine…

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