Ausgelöst wurden die Untersuchungen im Mai 2018, als eine Patrouille der Eidgenössischen Zollverwaltung bei einer Grenzkontrolle im Fahrzeug eines französischen Tierarztes Kisten mit Tierarzneimitteln entdeckte, die für Tierhalter in der Schweiz, vor allem in der Romandie, bestimmt waren.

Verfahren gegen über 200 Landwirte

Das teilte die Behörde am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Sie bestätigte einen Bericht der «SonntagsZeitung». Dieser stützte sich auf die Einsichtnahme in die ersten von Swissmedic Ende April veröffentlichten Strafbescheide im abgekürzten Verfahren. Laut der «SonntagsZeitung» leiteten der Zoll, die kantonalen Staatsanwaltschaften oder die Veterinärbehörden gegen mehr als 200 Landwirte ein Verfahren ein.

Kanton ist auch teilweise zuständig

Swissmedic ist zuständig für die Strafverfolgung von Verstössen, die nach Heilmittelgesetz begangen werden. Dies beinhaltet auch den Import von Tierarzneimitteln ohne Bewilligung. Die Anwendung und Abgabe von Tierarzneimitteln wiederum ist in kantonaler Zuständigkeit, wobei die Möglichkeit besteht, die Verfahren bei Swissmedic oder beim Kanton zu vereinigen, wie Swissmedic schrieb.

Verschiedene Präparate aus Frankreich gekauft

Was die Verfahren in der Zuständigkeit von Swissmedic betrifft, bezogen die gebüssten Tierhalter in Frankreich zugelassene Tierarzneimittel. Laut Swissmedic handelte sich um verschiedene Präparate, die bei der Tierproduktion gängig sind. Darunter fallen etwa Antibiotika, Antiparasitika, aber auch Hormonpräparate, die etwa bei Fruchtbarkeitsproblemen oder auch zur Geburtseinleitung eingesetzt werden, sowie auch Präparate zur Prävention oder Behandlung von Stoffwechselstörungen.

Es hätte Schweizer Alternativen gegeben

Laut Swissmedic sind keine Hinweise vorhanden, dass die Tierhalter mit dem Bezug ausländischer Tierarzneimittel beispielsweise einen übermässigen Hormoneinsatz vertuschen wollten. Bei den meisten Präparaten wäre eine Alternative mit Schweizer Zulassung zur Verfügung gestanden

Es ging vor allem um den Preis

Swissmedic geht davon aus, dass der Einsatz für Indikationen erfolgte, für die auch ein Schweizer Tierarzt vergleichbare Präparate verschrieben hätte. «Entsprechend ist anzunehmen, dass es in erster Linie um den tieferen Preis der ausländischen Tierarzneimittel ging», schrieb Swissmedic weiter. Problematisch sei allenfalls, dass der Einsatz der so beschafften Tierarzneimittel teilweise nicht in den Behandlungsjournalen geführt wurde.

Zudem darf ein in der Schweiz nicht zugelassenes oder nicht verfügbares Präparat bei Nutztieren nicht durch die Tierhalter selber im Ausland beschafft und eingesetzt werden. Das ist laut Swissmedic dem behandelnden Tierarzt vorbehalten.

SBV verurteilt die illegalen Importe

Der Schweizerische Bauernverband SBV verurteilt illegale Medikamentenimporte und hält es für richtig, wenn die Behörden in solchen Fällen aktiv werden, wie er auf Anfrage mitteilte. «Ein umsichtiger Umgang mit Antibiotika und die Verschreibung über den Tierarzt ist uns wichtig.» Seit einem Jahr muss jede Verschreibung von Antibiotika in der Tiermedizin in einer Datenbank erfasst werden.