Gemäss Agrareinfuhrverordnung überprüft das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die Zollansätze für Zucker monatlich und setzt sie so fest, dass die Preise für importierten Zucker den Marktpreisen in der EU entsprechen. Seit dem 1. Januar 2019 gilt ein Mindestzoll von 70 Franken pro Tonne Zucker. Dieser Mindestgrenzschutz sei aber nur gerade im ersten Monat angewendet worden, schreibt der SVZ in einer Mitteilung.

Das Argument der Zuckerwarenhersteller, dass der Mindestgrenzschutz für sie zu Mehrkosten geführt hätte, stimme nicht, schreibt der SVZ. Dank dem Hilfspaket des Bundes habe die Anbaufläche für Zuckerrüben stabilisiert werden können, ohne finanzielle Nachteile oder Einschränkung der Wettbewerbsfähigkeit.