Im öffentlichen Sektor ist die Anwendung von Mitteln zur Unkrautbekämpfung auf und an Strassen, Wegen und Plätzen seit mehr als 30 Jahren untersagt. Das Verbot gilt seit 2001 auch für private Anwenderinnen und Anwender. Vergleiche man die Ergebnisse der Studien von 2010 und 2017 könne als Tendenz festgehalten werden, dass sich in Bezug auf die Bekanntheit des Verbots sowie in dessen Umsetzung sowohl bei Fachleuten als auch bei Privatpersonen nur wenig verändert hat, heisst es auf der Website des Bafu.

Insgesamt setzt mehr als die Hälfte der Befragten Herbizide im Unterhalt ein, zum Teil auch auf Flächen, auf welchen die Anwendung verboten wäre. Im Gegensatz zu Privaten, von denen 47% noch nie etwas vom Anwendungsverbot gehört haben, kennen über 90% der Fachleute das Verbot.

lid