Aktuell enthält die Tierschutzverordnung Mindestabmessungen für Kühe bis zu einer Widerristhöhe von 150 cm. Immer häufiger enthalten Milchviehherden heute aber Kühe, die grösser sind, schreibt das Kompetenzzentrum der Schweiz für landwirtschaftliche Forschung, Agroscope, in einer Mitteilung

Grösse der Box ist ein wichtiger Faktor

Diese Kühe werden meist in Laufställen mit Liegeboxen gehalten, die für Tiere mit einer Widerristhöhe von 145 cm plus/minus 5 cm gebaut wurden. Die Liegeboxengrösse ist wesentlich, denn sie hat einen grossen Einfluss auf die Leistung und das Wohlergehen der Kühe.

Wenn die Abmessungen der Liegeboxen im Verhältnis zur Grösse der Tiere zu klein sind, sei beim Aufstehen ein stockender oder seitlicher Kopfschwung zu beobachten, schreibt Agroscope. Liegt eine Kuh mit der Hinterhand auf dem Rand der Liegeboxe, ist dies ebenfalls ein Zeichen von zu engen Platzverhältnissen.

Grösse grosszügig planen

Ist die Boxe zu klein häufen sich Probleme mit den Sprunggelenken und zwar auch bei Tiefeinstreuboxen. Bei Neubauten von Ställen für Milchkühe sollten die Abmessungen der Liegeboxen gemäss Agroscope grosszügig geplant werden sollten, da die Kühe wegen der Zucht auf hohe Milchleistung künftig noch grösser werden dürften.