Zwischenentscheid im Dossier Windkraft: Nach der Ablehnung der Beschwerde der Naturschutzkreise gegen den Windpark auf dem Schwyberg durch das Kantonsgericht vom 10. Juni kam es zu einem Schlagabtausch zwischen den Gegnern und den Befürwortern. Inzwischen sind die 40 Seiten umfassenden Urteile einsehbar. Das öffentliche Interesse, Energie aus Windkraftanlagen zu beziehen, sei gross. Damit dieses Ziel erreicht werden könne, müssten Auswirkungen auf das Landschaftsbild sowie Folgen für Flora und Fauna in Kauf genommen werden, argumentiert das Kantonsgericht. Ob die Gegner das Urteil an das Bundesgericht weiterziehen, ist im Moment noch nicht klar.

Standortgemeinden sind mit 
je fünf Prozent beteiligt

Das Gesuch für die Schaffung einer Sonderzone Windkraft wurde vor fünf Jahren von der Schwyberg Energie AG eingereicht. 90 Prozent des Unternehmens hält die Groupe-E-Tochterfirma Greenwatt. Mit je fünf Prozent sind die Standortgemeinden Plaffeien und Plasselb beteiligt. Gegen diese Einzonierung gingen elf Einsprachen ein, darunter sind jene der Naturschutzorganisationen Schweizer Vogelschutz/Birdlife Schweiz, die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, Mountain Wilderness und Pro Natura Freiburg sowie auch Privatpersonen. Die Gemeinden lehnten diese Einsprachen ab. Sechs Beschwerden wurden daraufhin bei der kantonalen Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion eingereicht. Diese Direktion hat die Beschwerden ebenfalls abgelehnt und im Juli 2012 grünes Licht für die Windparkzone gegeben. Zwei Beschwerdeführer (Landschaftschutzkreise und Hostellerie Schwarzsee) zogen dann ihre Einsprache an das Kantonsgericht weiter, wie die Tageszeitung «Freiburger Nachrichten» berichtete. 21 Monate nach der Einreichung hat das Freiburger Kantonsgericht diese Beschwerden abgelehnt.



Gemeindeammann Otto Lötscher, Plaffeien, ist froh, dass nun ein Entscheid vorliegt. «Wir (Anmerkung der Redaktion: damit meint er auch Ammann Hervé Brügger, Plasselb) sind der Meinung, dass es ein gutes Projekt ist.» Der Weg zur Realisierung des Windparks mit neun Anlagen, die eine Höhe von 150 Meter haben werden, sei gewiss noch lang, erklärte er gegenüber der «BauernZeitung». Er erinnerte daran, dass der Schwyberg im Rahmen des kantonalen Richtplans als möglicher Standort für Windkraftanlagen ausgeschieden worden ist. Für die Standortgemeinden geht es letztlich auch noch um einen finanziellen Aspekt. Sie erwarten für die Zurverfügungstellung der Landschaft einen Gegenwert in Form einer Abgeltung auf der Basis der erzeugten Energie oder einer Grundpauschale.



Windräder sollen auf drei Standorte verteilt werden

Je drei Windräder sollen in der Region des «Grossen Schwybergs», des «Hohen Schwybergs» sowie «Schatters- und Fuchses-Schwyberg» zu stehen kommen. Gemeindeammann Otto Lötscher glaubt nicht, dass die sichtbaren Windräder einen negativen Einfluss auf den Tourismus haben werden. Mit diesen Anlagen soll 36 Gigawattstunden Strom erzeugt werden, was dem Verbrauch von etwa 9000 Haushalten entspreche.



Die Greenwatt ist natürlich erfreut über den Entscheid des Kantonsgerichts. Sie will am Projekt festhalten. Auch der Staatsrat sieht sich im Entscheid der Baudirektion bestätigt. Erst wenn die Spezialzone rechtskräftig ist, beginnt das eigentliche Bewilligungsverfahren für den Bau der Windräder. Auch hier haben allfällige Einsprecher die Möglichkeit beim Kantons- bzw. Bundesgericht zu rekurrieren.



Die Gemeinden und der Hauptinvestor seien bereit, mit den verschiedenen Kreisen zu diskutieren und im Interesse der Sache allenfalls Kompromisse einzugehen, erklärte Lötscher. Es brauche Alternativen, wenn man aus der Atomenergie aussteigen wolle. Auch wenn diese mit einigen Nachteilen einhergingen, sagte er bei einer Begehung.



Josef Jungo