Mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) ihrem Rat, den Vorstoss von Matthias Aebischer (SP/BE) abzulehnen. Der Nationalrat hatte diesen mit 97 zu 77 Stimmen bei 17 Enthaltungen angenommen.

In einer Mitteilung vom Freitag versichert die Ständeratskommission, sie habe Verständnis für den tierschützerischen Grundgedanken des Anliegens und unterstütze die Stossrichtung. Sie sei aber zum Schluss gekommen, dass ein solches Importverbot massive Konsequenzen hätte für viele Branchen, von der Nahrungsmittel- über die Textil- bis zur Uhrenbranche.

Auch scheine unklar, ob sich durch eine solche einseitige Regulierung das Wohl der Tiere massgeblich verbessern liesse, schreibt die Kommission. Sie erachte es weder als realistisch noch als zweckmässig, den Import und die Produktionsmethoden im Ausland zu überwachen.

Deklarationspflicht verschärfen

Die Ständeratskommission will lieber bei der Deklarationspflicht ansetzen. Mit 9 zu 1 Stimmen hat sie ein Postulat dazu beschlossen. Damit soll der Bundesrat beauftragt werden, dem Parlament einen Bericht zum Thema vorzulegen. Er soll aufzeigen, wie die Pflicht zur Deklaration von Herstellungsmethoden, die nicht Schweizer Normen entsprechen, verstärkt werden könnte.

Vor ihren Entscheiden hatte die WBK den Tierschutz, den Bauernverband und den Gewerbeverband angehört. Dabei wurde über die Frage diskutiert, was unter "tierquälerisch erzeugt" zu verstehen ist und welche Produkte durch ein generelles Verbot betroffen wären.

Einschränkungen möglich

Motionär Aebischer denkt an Produkte wie Stopfleber und Froschschenkel. Stopfleber ist die krankhaft vergrösserte Fettleber von Enten und Gänsen. Zur Herstellung wird die Leber der Tiere mittels qualhafter Zwangsfütterung auf etwa das Zehnfache ihres Gewichts gebracht. Hauptexporteur von "Foie gras" ist Frankreich. In der Schweiz ist die Produktion verboten.

Aebischer stellte im Nationalrat fest, das Landwirtschaftsgesetz ermögliche es, den Import von solchen Produkten einzuschränken oder zu verbieten. Dennoch würden nach wie vor zahlreiche tierquälerisch erzeugte Produkte eingeführt.

Der Bundesrat schrieb in seiner Antwort, er verurteile solche Praktiken. Ein generelles Importverbot würde der Problematik aber nicht gerecht. Beim Vollzug müsste festgestellt werden können, wie Produkte im Ausland hergestellt würden, was sich als schwierig bis unmöglich erweisen dürfte. Der Aufwand wäre sehr hoch. Ausserdem wäre aus Sicht des Bundesrates ein solches Verbot mit internationalem Recht wohl nicht vereinbar.

sda