Das Thema beschäftigt viele Landwirte: Wird der Schleppschlauch ab 2022 obligatorisch? Und wird die Förderung für emissionsmindernde Ausbringungsverfahren tatsächlich Ende 2021 eingestellt? Dies sind die Absichten des Bundesrats, der eine entsprechende Änderung der Luftreinhalteverordnung (LRV) in Kraft gesetzt hat.

Nicht nachvollziehbare «Milchbüechlirechnung»

Nun hat der Ständerat sein Veto eingelegt. Mit einem klaren Mehr von 27 zu 9 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) hat er eine Motion von Peter Hegglin gutgeheissen. Ein Rückweisungsantrag von Roberto Zanetti an die Kommission blieb erfolglos. Die Motion will, dass das Obligatorium aus der LRV gestrichen wird. Zudem seien die Verordnungen so auszugestalten, «dass der Schleppschlaucheinsatz auch nach 2021 durch die Weiterführung von finanziellen Anreizsystemen zielführend gefördert wird».

Die Forderungen von Hegglin unterstützte auch der Schweizer Bauernverband (SBV). Die Zuständige Hannah Hofer betont, dass der SBV nicht grundsätzlich gegen die Massnahme des Schleppschlauches sei, ein Obligatorium aber ablehne. Es sind namentlich die Berechnungen in einer Studie von Ecoplan, auf die sich die Behörden abstützen, die für Hofer nicht nachvollziehbar waren. Sie spricht von einer «Milchbüechlirechnung», die von vagen Annahmen ausgehe und zu wenig auf die einzelnen Betriebe eingehe.

Hohe Kosten für Kleine

Die Berechnungen des SBV zeigten, dass vor allem kleine Betriebe mit überdurchschnittlich hohen Kostenfolgen nachrüsten müssten. Das werde ungenügend berücksichtigt. Das Ausbringen der Gülle nur über Lohnunternehmen berge zudem die Gefahr, dass die Witterungsverhältnisse zu wenig beachtet würden. Seien diese ungünstig, erhöhten sich die Emissionen, was den positiven Schleppschlauch-Effekt wieder zunichte mache.

In einer Medienmitteilung zum Beschluss des Ständerats zeigte sich der SBV denn auch erleichtert über diesen Entscheid. Die entsprechende Ankündigung des Bundesrats Anfang Jahr habe innerhalb der Landwirtschaft zu grosser Verunsicherung und Ängsten geführt. Der SBV zeigt sich überzeugt, «dass die Weiterführung des Anreizsystems der richtige Weg ist, um das Ziel einer Reduktion der Emissionen zu erreichen». Er hofft nun, dass auch der Nationalrat der Motion zustimmt, damit das Obligatorium definitiv vom Tisch ist.

Die Fördermassnahmen für den Schleppschlauch via Ressourceneffizienzbeiträge war ursprünglich bis Ende 2019 geplant. Aufgrund einer Motion der nationalrätlichen Finanzkommission vom November 2019 konnten sie dann bis 2021 verlängert werden.