Der Ständerat folgt dem Antrag des Bundesrats und unterstützt die beabsichtigte Kürzung der Direktzahlungen um 61 Millionen Franken. Er hat am Dienstagmorgen einen Einzelantrag des Urner Ständerats Isidor Baumann mit 21 zu 19 Stimmen abgelehnt. Baumann hatte sich kurzfristig gemeldet, nachdem in der Finanzkommission kein Minderheitsantrag zugunsten der Direktzahlungen zustande gekommen war.

Er begründete seinen Antrag ausdrücklich nicht mit dem in den letzten Tagen häufig zitierten Verstoss gegen Treu und Glauben sondern mit der Einkommenssituation der Bauern. Baumann zitierte aus dem Lagebericht zur Landwirtschaft seines Heimatkantons. In vielen Betrieben sei kaum noch Liquidität vorhanden und nicht weniger als ein Viertel der Urner Bauernfamilien zehrten vom Eigenkapital.

Chancen für ungeschorene Direktzahlungen gestiegen

Kommissionssprecher Thomas Hefti aus dem Glarnersland bekundete Sympathie für Baumanns Anliegen, in seinem Kanton sehe es nicht viel besser aus. Trotzdem plädierte er für die Kürzungen, es gehe um lediglich 2,2 Prozent der Direktzahlungen (61 von 2747 Millionen Franken) und dieses Opfer sollte für die Bauern angesichts der nötigen Sparanstrengungen verschmerzbar sein, so Hefti. 

Bundesrätin Widmer-Schlumpf erklärte in ihrer letzten Budgetdebatte im Ständerat, es handle sich angesichts des Produktivitätsfortschritts in der Landwirtschaft real nur um eine Direktzahlungskürzung von 0,2 Prozent. Die Betriebe seien mit dem jährlichen Strukturwandel von 2 Prozent gewachsen und effizienter geführt, deshalb sei eine Kürzung in diesem «minimen Rahmen», wie sich Widmer-Schlumpf ausdrückte umsetzbar.

Mit dem knappen Verdikt des Ständerats dürften die Chancen aber gestiegen sein, dass die Direktzahlungen die Budgetdebatte in den beiden Kammern ungeschoren übersteht. Man kann davon ausgehen, dass der Nationalrat klar gegen die Kürzung stimmen wird. Im Differenzbereinigungsverfahren zwischen den Räten dürfte es zu einem Kompromiss kommen: Direktzahlungen halten, Schoggigesetz nicht aufstocken, dürfte dieser kurz zusammengefasst lauten. Man darf gespannt sein.

Schoggigesetz: Alle Jahre wieder

Ebendieses Schoggigesetz war vor den Direktzahlungen debattiert worden. Alle Jahre wieder, hatte dabei ein mehrfach erwähntes Bonmot gelautet. Gemeint war damit die Diskussion um das Schoggigesetz, Kurzformel für die Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte.

Auch hier bestätigte das Stöckli seine landwirtschaftskritsiche Haltung. Mit einem Stimmenverhältnis von 23 zu 21 Stimmen hat der Ständerat beschlossen, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und damit den Kredit auf den vom Bundesrat beantragten 67,9 Millionen Franken zu belassen und nicht wie von einer Minderheit beantragt auf 94,6 Millionen Franken zu erhöhen.

Bundesrätin Widmer-Schlumpf sagte, eine bedarfsgerechte Aufstockung des Betrags via Nachtragskredit sei der Erhöung via Budget vorzuziehen. Schon 2015 hatte man Anfang Jahr nachträglich 25,6 Millionen bewilligt.

Schicksal der Stützung ungewiss

Kommissionssprecher Hannes Germann, der contre-coeur gegen eine Aufstockung des Kredits plädieren musste hatte zuvor darauf hingewiesen, dass das Schicksal des Schoggigesetzes ungewiss sei. Man könne davon ausgehen, dass anlässlich der bevorstehenden WTO-Konferenz in Nairobi auch die Schweiz als letztes Land neben Norwegen auf diese Exportsubventionen wird verzichten müssen.

Sein Kommissions-Kollege Christian Levrat doppelte nach, dass man jetzt ein neues System entwickeln müsse und die seit 2006 versprochene Abschaffung des Schoggigesetzes voranzutreiben. Levrat erinnerte daran, dass vom gegenwärtigen System vor allem Grossunternehmen profitierten, alleine Nestlé und Mondelez (ex Kraftfoods) kassierten nicht weniger als 45 Prozent der Beiträge. 

Der Thurgauer Standesvertreter Roland Eberle replizierte, auch Arbeitsplätze von Grossunternehmen seien Arbeitsplätze und es sei falsch, diese Unternehmen die Stützung zu verwehren. Seine St. Galler Kollegin Karin Keller Sutter ergänzte, dass neben den Multis auch zahlreiche KMU von der Stützung profitierten.

Keller-Sutter plädierte für einen aufgestockten Kredit. Sollte es nämlich in Nairobi eine Abschaffung beschlossen werden, wäre ungewiss, ob überhaupt noch ein Nachtragskredit möglich wäre, befürchtete sie. Finanzministerin Widmer-Schlumpf versuchte diese Bedenken zu zerstreuen indem sie auf die mehrjährige Übergangsfrist verwies.

Adrian Krebs