Der Ständerat ist der Ansicht, dass bei Kürzungen der Direktzahlungen genügend Spielraum besteht für verhältnismässige Massnahmen. Er hat eine Motion aus dem Nationalrat abgelehnt, die eine Lockerung der Bestimmungen verlangt. Die kleine Kammer folgte nun aber ihrer Wirtschaftskommission. Mit den Anpassungen, die der Bundesrat 2017 an den Kürzungsbestimmungen vorgenommen habe, sei das Anliegen erfüllt, hatte die WAK den Ablehnungsantrag begründet. Der Nationalrat hatte die Motion im März angenommen. Der Bundesrat hatte sie zur Ablehnung empfohlen. Nun ist das Geschäft erledigt.

 

Mehr Spielraum für die Behörden

Die Motion von Hansjörg Knecht (SVP) verlangte, dass die Direktzahlungsverordnung angepasst werde. Damit Sanktionen gegen fehlbare Bauern verhältnismässig seien und dass es nicht bereits bei einer geringen Verfehlung zu einem Ausschluss von den Direktzahlungen komme. Der Handlungsspielraum für die ausführenden Behörden sei zu erhöhen. (Mehr über die Motion lesen)