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Im Sinne der Nachhaltigkeit sei es wichtig, die ökonomische, ökologische und soziale Lage der Landwirtschaft im Blick zu haben. Die Zentrale Auswertung von Buchhaltungsdaten (ZA-BH) von Agroscope erhebt deshalb im Auftrag des Bundesamts für Landwirtschaft jährlich die Einkommenssituation der Schweizer Landwirte, um zu beurteilen, ob die Schweizer Agrarpolitik passende Rahmenbedingungen bietet und somit Früchte trägt, schreibt Agroscope auf der Website. Das Einkommensmonitoring sei gestützt auf die Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (SR 919.118) sowie die Verordnung über die Durchführung von statischen Erhebungen des Bundes (SR 431.012.1).

Betriebe werden zufällig ausgewählt

Die Erhebung beruht auf einer zufällig ausgewählten Stichprobe von Landwirtschaftsbetrieben, die ihre Daten an Agroscope liefern. Die Teilnahme ist anonym und die Daten werden ohne personenbezogene Merkmale gespeichert. Auch werden die Daten nicht für Kontrollzwecke verwendet.

So funktioniert die Erhebung

  1. Agroscope bestimmt eine Zufallsauswahl von Betrieben, welche die Schweizer Landwirtschaft repräsentiert. Betriebe, die nicht zufällig ausgewählt werden, können nicht teilnehmen. Auch werden nur Betriebe zugelassen, die eine Finanzbuchhaltung führen.

  2. Alle ausgewählten Betriebe erhalten einen Brief, der über die Erhebung informiert.

  3. Darauffolgend kontaktiert das LINK Institut für Markt- und Sozialforschung die ausgewählten Betriebe telefonisch und fragt, ob sie an der Erhebung teilnehmen wollen.

  4. Erklärt sich der Betriebsleiter bereit, an der Erhebung teilzunehmen, erhält er und seine Treuhandstelle die Zugangsdaten zu einem Online-Erhebungsbogen, in den verschiedene finanzbuchhalterische Kennzahlen (Bilanz, Betriebsertrag, Kosten, etc.) sowie einige Zahlen zu Tierbeständen, Arbeitseinsatz und Privatverbrauch eingegeben werden sollen. Der Fragebogen wird in Zusammenarbeit mit dem Treuhänder ausgefüllt.

  5. Wurde  der Erhebungsbogen vollständig ausgefüllt, erhält der Landwirt Fr. 60.– und die Treuhandstelle Fr. 200.– als Entschädigung. Ab dem zweiten Teilnahmejahr erhält der Landwirt Fr. 100.– statt Fr. 60.– als Dank für seine mehrjährige Teilnahme an der Datenerhebung. Er wird auch im nächsten Jahr erneut kontaktiert werden. Zusätzlich erhält der Landwirt eine Rückmeldung zu seinem Betrieb. Damit kann er die eigenen Zahlen mit denjenigen ähnlicher Betrieben vergleichen.