An der Delegiertenversammlung von «Raclette du Valais AOP» in Brämis VS wurde etliche Anpassungen im Pflichtenheft und im Reglement der Käsetaxation beschlossen. Dies schreibt der «Walliser Bote».

Qualitätsprämien werden weiterhin bezahlt

Die Versammlung winkte die Vorschläge zumeist mit grosser Mehrheit durch.«Mit diesen Anpassungen wollen wir bestehende Kontrollmechanismen prüfen oder verschärfen», so Thomas Egger, Nationalrat und Präsident der Sortenorganisation. Das Ziel: Die Produkte sollen auch weiterhin durch eine hohe Qualität überzeugen. Auch künftig ausgeschüttet werden die Qualitätsprämien. Bis anhin galt: Wer einen guten Raclettekäse produzierte, wurde mit der Prämie belohnt. Je besser die jährliche Bewertung durch die Sortenorganisation ausfiel, desto höher war die Prämie. Erzielte ein Produzent bei der Taxierung die Höchstnote für seinen Käse, so erhielt er 24 Rappen pro Kilogramm. 

Raclette beteiligt sich nun auch

Der Kanton stelle weiterhin bis ins Jahr 2022 jährlich 100 000 Franken für die Prämien bereit. Dies war jedoch an die Bedingung geknüpft worden, dass sich auch die Sortenorganisation am System beteilige. Diese beteiligt sich nun ebenfalls mit 100 000 Franken pro Jahr. Damit dies realisiert werden kann, wird der Preis der Kaseinmarken von 50 auf 80 Rappen pro Stück erhöht. Die Delegierten sagten zu diesem Vorschlag Ja. Egger ist überzeugt: «Liefert der Produzent eine gute Qualität ab, erhält er diese Mehrinvestition zwei- und dreifach zurück». Auf den Konsumentenpreis habe diese Anpassung keine Auswirkung.

Krach wegen Melk-Bestimmung

Ohne Eklat verlief die Delegiertenversammlung jedoch nicht. Die Bestimmung, wonach maximal zwei aufeinanderfolgende Gemelke pro Tag verarbeitet werden dürfen, sorgte für eine heftige Diskussion. Der Antragssteller Herbert Bregy wollte diese Vorschrift streichen und durch «die Zwischenmelkzeit beträgt mindestens acht Stunden» ersetzen. Er sehe nicht ein, wieso nicht mehr als zwei Melkvorgänge pro Tag erlaubt sein sollen, die Qualitätskriterien würden ja stimmen. Egger widersprach ihm und wies auf eine wissenschaftliche Studie hin, die das Gegenteil aufzeigen würde. Aus formellen Gründen ging die Versammlung gar nicht erst auf Bregys Antrag ein. Er hätte diesen schriftlich, ausreichend begründet und mindestens zehn Tage vor der Versammlung einreichen sollen. Dies geschah jedoch zu spät. Daraufhin verliess Bregy kommentarlos und vorzeitig den Saal. Später kritisierte er auch den Vorstand, da dieser es versäumt hatte, die Einladung zur DV fristgerecht 20 Tage vor der Versammlung den Mitgliedern zukommen zu lassen.
Sdm / aw