Die Schönheit der Luzerner Landschaft bewahren und das landwirtschaftliche Kulturland schützen, das wird in einer Verfassungsinitiative vom Kanton und den Gemeinden erwartet. Und mit einer zusätzlichen Gesetzesinitiative soll ein schneller, verbindlicher und einheitlicher Vollzug des Raumplanungsgesetzes erreicht werden. Darin wird auch konkretisiert, dass die landwirtschaftlichen Nutzflächen grösstmöglich zu erhalten sind. Beanspruchungen für andere Zwecke wären gegenüber heute deutlich eingeschränkter.  Über die Hintergründe der beiden Initiativen, für welche nun die Unterschriftensammlung läuft, wurden die Medien am Dienstag informiert. 

Breit abgestützt

Hinter den Anliegen steht ein breit abgestütztes Komitee, darunter auch aus bäuerlichen und Umweltkreisen. Zahlreiche Verbände, Parteien und Organisationen sind bereits im Patronatskomitee vertreten, so unter anderem GLP, SP, JCVP, Bio Luzern, Pro Natura und regionale Landschaftsschutzverbände. Im Vorfeld der zweijährigen Vorbereitungszeit wurde auch der Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband LBV informiert und äusserte sich grundsätzlich positiv zu den Anliegen. 

Für Landwirt und Kantonsrat Raphael Kottmann, selber im Komitee vertreten, sei dies eine Chance für die Landwirtschaft und decke sich mit den Anliegen für mehr Ernährungssicherheit. Es gehe nicht um eine Ausdehnung der Biodiversität und tangiere auch nicht die Nutzungsinteressen der Bauern. «Sonst könnte ich nicht dazu stehen.»  Der Schutz des Kulturlandes sei ein Grundanliegen der Landwirtschaft und müsse besser geregelt und stärker durchgesetzt werden, betont Kottmann. 

Vollzug ist ungenügend

Im Argumentarium des Initiativkomitees wird denn auch nicht mit Kritik am jetzigen Vollzug gespart: Trotz Raumplanungsgesetz und kantonalem Richtplan verschwinde zu viel Kulturland, die Zersiedelung gehe weiter. Heute wird schweizweit jede Sekunde 1 m2 Boden überbaut, nur noch 35 Prozent der Schweizer Fläche ist Kulturland.  Statt weniger werde mehr gebaut denn je. Die Luzerner Bevölkerung fühle sich hintergangen und erwarte eine Kurskorrektur, meinte Marcel Sonderegger, alt-Grossrat aus Oberkirch. «Im Kanton Luzern ist eine ganzheitliche, qualitative und ästhetische Sicht der Raumplanung nicht vorhanden.»  Die Luzerner Behörden würden sich zu wenig stark für die Luzerner Kulturlandschaft einsetzen. Wachstum und tiefere Steuern seien die Triebfedern der Politik und der Raumplanung, das führe aber zu Zersiedelung. Kulturlandschutz habe kaum einen Stellenwert, sei auch nicht in der Verfassung verankert, und das im viertgrössten Schweizer Agrarkanton und mit bedeutendem Tourismus. 

Auch viele Gemeinden hätten noch immer die Meinung, dass mit mehr Einzonungen höhere Steuereinnahmen generiert werden könnten, die Folgekosten für Infrastrukturen würden hingegen oft unterschätzt. Die geteilte Verantwortung zwischen Kantonen und Gemeinden führe zudem dazu, dass sich niemand zuständig und verantwortlich fühle für die Gesamtwirkung auf Umwelt und Landschaft. Die Interessensabwägung falle meist zuungunsten der landwirtschaftlichen Nutzflächen aus. Der revidierte Richtplan genüge nicht, das Bauen ausserhalb sei ungenügend geregelt. Weitere Entwicklungen müssten innerhalb des bestehenden Siedlungsgebietes erfolgen. Franz Xaver Kaufmann kritisierte ein geplantes Projekt für eine Wakeboardanlage in Ettiswil. Auf sieben Hektaren bestem Ackerland sollen ein künstlicher See, ein Campingplatz und Bungalows realisiert werden. Es stelle sich die Frage, ob solche «innovativen Projekte in der Landwirtschaft» wirklich in die Kulturlandschaft passen. «Wir Bauern müssen solche Innovationen kritisch hinterfragen und wieder näher zum Boden und zur Agrarproduktion», meinte Hanspeter Hunkeler. 

FFF besser schützen

Einen besonderen Schutz bräuchten auch die Fruchtfolgeflächen. Künftig soll es nicht mehr vorkommen, dass bei Verlust solcher Flächen diese durch Bodenverschiebungen kompensiert werden könnten, forderte Josef Blum.  

Die Initianten haben Zeit bis 26. Mai 2018, die nötigen 5000 Unterschriften für die Verfassungsinitiative und 4000 für die Gesetzesinitiative einzuholen.

Josef Scherer

Weitere Informationen finden Sie hier.