Das Feuerverbot gilt für das Tessin, in Teilen des Bündnerlandes, für den Kanton Aargau und die beiden Basel, wie die Kantone am Mittwoch bekannt gaben. Das 1.-August-Feuerwerk ist mit einem Mindestabstand von 200 Metern zum Wald erlaubt.

Auch im Berner Jura und am Jurasüdfuss gilt ab sofort ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe, denn die Waldbrandgefahr sei auf Stufe 4 «gross», schreibt der Kanton Bern in einer Medienmitteilung. Das Verbot gilt im Verwaltungskreis Oberaargau und Biel. In den übrigen Verwaltungskreisen sei die Waldbrandgefahr auf der Stufe 3 «erheblich. Feuer dürfe nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfacht werden und sollte immer unter Beobachtung stehen, damit schnell reagiert werden könne, so der Kanton Bern.

Waldbrandgefahr ist in vielen Kantonen hoch

Ein bedingtes Feuerverbot hat der Kanton Genf erlassen. Ferner raten die Kantone Jura, Neuenburg, Thurgau, Waadt und Wallis zu einem sorgfältigen Umgang mit Feuer im Wald und in Waldesnähe. In Teilen dieser Kantone gilt die Gefahrenstufe 3 von 5 .

Mahnungen haben ferner die Kantone Luzern, Nidwalden, Obwalden, Uri und Zug erlassen, wobei hier die Gefahrenstufe 2 (mässig) gilt, wie einer Übersicht des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) zu entnehmen ist. Feuer im Wald und im Freien sind demnach möglichst zu unterlassen.

Temperaturen bis 38°C erwartet

Die Waldbrandgefahr könnte sich in den kommenden drei Tagen verschärfen, warnt der Bund doch vor einer Hitzewelle. Sie wird namentlich das Tessin, das zentrale Wallis und die Region Genf mit Temperaturen von bis zu 38 Grad erfassen. Auch für die Deutschschweiz werden Temperaturen von über 30 Grad erwartet.