Die Agrarpresse hatte bereits letztes Jahr über das geplante Verbot berichtet. Der Rückzug ist laut Bundesrat für Mitte 2020 vorgesehen. Vorbehalten bleibe ein Gesuch auf Reevaluation durch die Industrie. Dies würde eine zusätzliche Prüfung erfordern, schreibt der Bundesrat.

Noch bis zum 8. Oktober erlaubt

Er weist ferner darauf hin, dass die Substanz in der EU noch bis zum 8. Oktober in Kartoffellagern verwendet werden dürfe. Um Rückstände in später dort gelagerten Kartoffeln zu vermeiden, müssten die Lager anschliessend gründlich gereinigt werden.

Für nichtberufliche Verwender bereits verboten

Weiter hält der Bundesrat fest, das Produkte mit Chlorpropham für nichtberufliche Verwenderinnen und Verwender schon heute nicht zugelassen seien. Erkundigt hatte sich Nationalrätin Aline Trede (Grüne/BE).