Die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) hat am 26. Mai 2015 die Schweiz als „Land mit vernachlässigbarem BSE-Risiko“ eingestuft. Därme von Schweizer Rindern dürfen damit wieder als Wursthüllen verwendet werden. Der Bundesrat hat heute die Tierseuchenverordnung entsprechend abgeändert.

Zur besseren Tierseuchenüberwachung unterstehen Geflügelhaltungen ab einer gewissen Grösse bei der Einstallung von Geflügelherden neu einer Meldepflicht. Damit können Salmonelleninfektionen beim Austausch einer Herde wirksamer überwacht und im Fall einer Seuche schneller als bisher Massnahmen zur Eindämmung vorgenommen werden.

Angepasst hat der Bundesrat auch die Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten. Zukünftig dürfen Fischabfälle aus der einheimischen Fischerei nicht mehr in den Seen entsorgt werden, heisst es in einer Mitteilung. Die Kantone können jedoch gewisse Ausnahmen zulassen. Für die Entsorgung und Wiederverwertung von tierischen Nebenprodukten gelten Pferde und Esel künftig in jedem Fall als Nutztiere, analog den EU-Regelungen. Ebenfalls in die Verordnung übernommen und präzisiert wurden die geltenden Vorschriften zur Erhitzung von Schotte und anderen Milchprodukten vor der Verfütterung an Nutztiere. Sie sollen verhindern, dass Tierseuchen wie die Maul- und Klauenseuche oder die Schweinepest auf diesem Weg verbreitet werden.

sda