Was mit der Auswilderung von Wisenten in einem Solothurner Waldgebiet im Rahmen des Projekts «Wisent Thal» untersucht werden, soll sei bereist bestens bekannt. Daher ist es aus Sicht der IG »Wisentansiedlung Nein» völlig unverständlich, dass grosszügige Ausnahmebewilligungen dafür erteilt wurden. Die Liste der Argumente, die von der IG gegen das Projekt ins Feld geführt werden, ist lang. Aufgrund einer Verletzung von Bundesrecht, namentlich des Raumplanungsgesetzes, des Waldgesetzes und des Natur- und Heimatschutzgesetzes, werde man das Urteil des Verwaltungsgerichts vom März 2021 vor Bundesgericht weiterziehen. 

Schädlich und an ungeeigneter Stelle

Folgendes spricht nach Meinung der IG gegen «Wisent Thal»:

Standort: Der Wisentpark sei nicht zonenkonform, liege ausserhalb der Bauzone, vor allem im Wald und in einer Juraschutzzone sowie einem Vorranggebiet für Natur und Landschaft. Ausserdem eigne sich das Gelände nicht für die Haltung von Wisenten, im Winter wäre eine Zufütterung nötig. Durch diese könnten die grossen Tiere ihre natürliche Scheu verlieren und für Spaziergänger im Wald zur Gefahr werden. Weiter würde die Fütterung wissenschaftliche Daten verfälschen. 

Wissenschaftlicher Wert: Es sei bekannt, dass Wisente Schäden an Jungwuchs und Bestockung sowie auf landwirtschaftlich genutzten Flächen verursachen. Ihr Verhalten weiter zu untersuchen erübrige sich. 

Unfaire Interessensabwägung: Weder die angrenzenden Grundeigentümer, die durch den erhofften Tourismus oder Schäden an Flur und Feld beeinträchtigt werden könnten, noch die möglichen Nachteile für die Gesellschaft durch den geplanten massiven Elektrozaun habe man berücksichtigt. 

Wirkung auf die Waldbewohner: Die Zugänglichkeit des Waldes werde durch den Zaun um das Wisentgehege massiv eingeschränkt, was den Wildwechsel einheimischer Wildtiere verunmöglichen würde. 

Verlängerung zu befürchten

Zwar ist das Bauprojekt nur für eine Dauer von Fünf Jahren bewilligt, für die IG «Wisentansiedlung Nein» ist das aber kein Trost. Denn angesichts der grossen Investition in das Gehege sei davon auszugehen, dass die Option einer Verlängerung genutzt werde. Diese wäre zwar anfechtbar, der Park würde aber trotzdem bis auf Weiteres unverändert betrieben werden. 

«In der stark besiedelten und forst- und landwirtschaftlich genutzten Gegend ist der Wisent nicht verträglich, weder für Wald, Weide, Feld und Acker, noch für die Natur und schon gar nicht für die Gesellschaft»,  ist die IG überzeugt.