Der Vorstand habe sich mit dem aktuell vorliegenden Verordnungspaket 2020 befasst, heisst es in einer Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands. Im Grundsatz unterstütze man die meisten der vorgeschlagenen Änderungen, etwa die Anpassung der Pflanzenschutzmittelverordnung, die Harmonisierung des Zulassungsverfahrens mit der EU oder die Restriktionen beim Mittelverkauf.

Der Grenzschutz werde geschwächt

Bei den Agrareinfuhrverordnung gebe es aber Neuerungen, mit denen der SBV «gar nicht einverstanden» sei. damit würde nämlich der Grenzschutz geschwächt. 

Es werde noch billigere Importprodukte durch das angedachte Windhundverfahren für die Verteilung der Importkontingente geben. Diese würden laut SBV auf den Markt kommen, wenn bereits genügend Ware aus der Schweiz verfügbar wären.

Preisdruck und gefährdete Produktion

Durch solche Importware wird laut SBV Druck auf die Preise ausgeübt und die Schweizer Produktion gefährdet. Als Folge davon befürchtet man beim Bauernverband sinkende Einkommen für die Bauernfamilien und negative Auswirkungen auf die Verarbeitungsbetriebe. 

Vorschlag gegen die Verfassung

Die so vorgeschlagenen Neuerungen bei den Agrareinfuhren würden daher der Verfassung widersprechen, konkret dem Artikel 104a zur Ernährungssicherheit. Man weise die Vorschläge daher entschieden zurück.

Keine Zulagen direkt an die Produzenten

Nach «reiflicher Überlegung» spricht sich der SBV gegen die Auszahlung von Zulagen für verkäste Milch oder für die Fütterung ohne Silage  direkt an die Produzenten aus (Milchpreisstützungsverordnung). So soll weiterer Preisdruck auf die Molkereimilch verhindert werden.