Trotz der neuen Lockerungen, die der Bundesrat letzte Woche bekanntgegeben hat, bleibt die Lage bezüglich des 1. August-Brunchs sehr ungewiss, informiert der SBV. Der SBV hat daher entschieden, die Anmeldefrist für die Gastgeber-Betriebe bis Mitte Mai zu verlängern. Der SBV hoffe, «dass der 1. August-Brunch auch in diesem Jahr stattfinden kann und der Bevölkerung ein Stück Normalität am Nationalfeiertag ermöglicht werden kann». Mitte Mai werde die Situation neu beurteilt und die Entscheidung kommuniziert.