«Nochmals die Anforderungen im Inland erhöhen und bei den Importen lockern, das ist die geistige Haltung der Landesregierung, das werden wir energisch bekämpfen», sagte SBV-Präsident Markus Ritter am Mittwoch vor der Landwirtschaftskammer (Laka).

Die Botschaft zur Agrarpolitik 2022+ (AP 22+) sei ein Flickwerk mit Einträgen von allen möglichen Stellen des Bundes, die sich teilweise gegenseitig widersprächen, bilanzierte Ritter. Er erwähnte als Beispiele Aussagen zur Erfüllung der Umweltziele oder zu den zu erwartenden Einkommensverhältnissen.

Am kommenden 20. März wird die Laka zu einer Sondersitzung einberufen, um die AP 22+ einem gründlichen Check zu unterziehen und die Entscheide breit abzustützen.

Die skeptische Bewertung des Gesamtpakets betrifft aber nicht jede einzelne Massnahme. Bereits am Mittwoch hat die Laka drei Vorschlägen des Bundesrats für soziale Absicherung, Bildungsanforderungen und Direktzahlungs-Begrenzungen zugestimmt.

Im Einzelnen wurden folgende Anträge gutgeheissen:

Soziale Absicherung

Hier hält der Bundesrat in der Botschaft fest, dass «die Ehefrau, der Ehemann, die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner des Bewirtschafters oder der Bewirtschafterin, sofern sie oder er regelmässig und in beträchtlichem Masse auf dem Betrieb mitarbeitet, über einen persönlichen Sozialversicherungsschutz verfügt.»

Diesen Kompromiss gegenüber der ursprünglichen Variante mit Sozialversicherungs-Pflicht kann die Laka mittragen, wie sie am Mittwoch beschlossen hat. Bedingungen sind, dass der Partner oder die Partnerin unter 55-jährig ist, nicht als Mitbewirtschafter(in) eingetragen ist, weniger als 21'330 Franken verdient und nicht regelmässig und in beträchtlichem Masse auf dem Betrieb mitarbeitet.

Bildungsanforderungen

Im Bereich Bildungsanforderungen forderte der Bund ursprünglich dem eidg. Fachausweis, hat diese aber nun runtergeschraubt auf EFZ oder Bäuerin mit Fachausweis plus drei Module Betriebswirtschaft. Hier verlangt der SBV unter anderem eine Reduktion der Anforderungen auf EFZ und Fachausweis Bäuerin ohne die Zusatzmodule. Folgender Antrag wurde von der Laka gutgeheissen:

  1. Die EFZ des Berufsfelds Landwirtschaft müssen weiterhin die Grundanforderung zum Bezug von Direktzahlungen bilden.
  2. Junge Berufsleute im Besitze eines EBA Agrarpraktiker müssen ihre Ausbildung durch eine zu definierende Weiterbildung ergänzen (zum Beispiel ab 22 Jahren, Kursstunden mit einem Selbststudium, mit Nachweisbestätigung).
  3. Die Kantone haben die Möglichkeit, Kurse zum Bezug von Direktzahlungen anzubieten. Diese Kurse sind aber Betrieben mit weniger als 1 SAK vorbehalten und gelten nur für Betriebe in der Bergzone.
  4. Die Ausnahme für Bergzonen für Betriebe mit weniger als 0,5 SAK wird beibehalten.
  5. Der Fachausweis Bäuerin gilt als ausreichend.
  6. Die Bezugsberechtigung durch praktische Erfahrung muss angepasst werden, indem die Anzahl der erforderlichen Jahre von drei auf fünf und das Mindestalter erhöht und die Kontrollen verschärft werden.

Direktzahlungs-Begrenzungen

Hier hat die Laka folgenden Antrag angenommen: «Der Vorstand beantragt bei der Landwirtschaftskammer, das vom Bundesrat vorgeschlagene System zu unterstützen und auf das derzeitige System zurückzukommen, falls Änderungen vorgeschlagen werden sollten.»

Das System des Bundesrats sieht wie folgt aus:

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