Wie alle grösseren Veranstaltungen, die in der langsam abklingenden Krise wieder durchgeführt werden dürfen, braucht der 1. August-Brunch ein Schutzkonzept. Dieses 6-seitige Papier hat der SBV heute auf der Brunch-Webseite hochgeladen.

Es umfasst 10 im Detail ausgeführte Grundregeln:

  1. Alle Helferinnen und Helfer reinigen sich regelmässig die Hände.
  2. Die verschiedenen Gästegruppen untereinander dürfen sich nicht vermischen.
  3. Mitarbeitende und andere Personen halten grundsätzlich 2 Meter Abstand zueinander. Für Arbeiten mit unvermeidbarer Distanz unter 2 Meter sollen die Helfer durch Verkürzung der Kontaktdauer und/oder Durchführung angemessener Schutzmassnahmen möglichst minimal exponiert sein.
  4. Bedarfsgerechte regelmässige Reinigung von Oberflächen.
  5. Angemessener Schutz von besonders gefährdeten Personen.
  6. Kranke Mitarbeitende nach Hause schicken und anweisen, die Isolation gemäss BAG zu befolgen.
  7. Berücksichtigung von spezifischen Aspekten der Arbeit und der Arbeitssituation.
  8. Information der Mitarbeitenden und anderen betroffenen Personen über die Vorgaben und Massnahmen und Einbezug bei der Umsetzung der Massnahmen.
  9. Umsetzung der Vorgaben des Betriebsleiters, um die Massnahmen effizient umzusetzen und anzupassen.
  10. Personendaten der Gäste sind zu erfassen.

Ergänzend müssen auch die Schutzkonzepte des SBV für Landwirtschaftsbetriebe mit Angestellten oder Lernenden und von Agrotourismus Schweiz beachtet werden.

Das Konzept empfiehlt Masken oder andere Schutzmassnahmen nur für den Fall, dass andere Massnahmen nicht möglich sind.

Das Dokument muss allen Mitarbeitenden übermittelt und erläutert werden und die verantwortliche Person muss es unterzeichnen.