Obwohl die Schweiz eines der strengsten Tierschutzgesetze der Welt habe und limitierte Tierbestände bei Schweinen, Geflügel und Kälbern bereits bestünden, sehe der Gegenvorschlag massiv weitergehende Vorgaben vor, heisst es in einer Medienmitteilung des SBV zum Vorstandsentscheid. So sollen die aktuell freiwilligen Tierwohlprogramme BTS und RAUS weitgehend Pflicht werden.

Importe dürften nicht ausgenommen werden

Als besonders störend sieht der SBV, dass das Tierwohl an der Grenze enden soll – sprich Importe nicht betroffen sind. Offenbar hätten die ausländischen Nutztiere nicht die gleichen Bedürfnisse und Rechte, so der Bauernverband. Damit verteure der Bundesrat einseitig die einheimische Produktion und schwäche deren Konkurrenzfähigkeit weiter.

Zudem reduziere der Vorschlag die Differenzierungsmöglichkeiten für die zahlreichen existierenden Tierwohllabels.