Die Annahme der Initiative hätte zur Folge, dass das bilaterale Abkommen über die Personenfreizügigkeit innert Jahresfrist und damit alle Verträge der Bilateralen I gekündigt werden müssten, schreibt die SAB in einer Medienmitteilung. Davon betroffen sei auch die Zusammenarbeit mit der Europäischen Union in den Bereichen Landwirtschaft, Landverkehr, Luftverkehr, Forschung, technische Handelshemmnisse und öffentliches Beschaffungswesen.

Die Schweiz sei auf ausländische Arbeiter angewiesen

Da Berggebiete auf ausländische Fachkräfte und Spezialisten angewiesen sei, gefährde laut SAB die Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens die wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit der Berggebiete.

Nicht nur auf Alpbetrieben, sondern auch im Baugewerbe, Tourismus, im öffentlichen Verkehr und in Pflegeberufen sei die Schweiz auf ausländische Arbeiter angewiesen. Dies solle sich laut SAB in den nächsten Jahren aufgrund der Überalterung der Gesellschaft noch verstärken. «Bei einem Wegfall der Personenfreizügigkeit und einer Wiedereinführung von Kontingenten wäre dies aufgrund des grossen administrativen Mehraufwands jedoch nicht mehr möglich», so das SAB.

Unsichere Stellung in der EU

Die Berggebiete profitieren von guten Beziehungen zur EU, die sich durch die Annahme der Initiative verschlechtern würden, heisst es. Für die Berggebiete sei es wichtig, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Interreg-Programmen zu fördern und internationale Bildungs- und Forschungsprojekte voranzutreiben. Zusätzlich wären der Güter- und Personenverkehr beeinträchtigt.

In der Landwirtschaft würden Probleme bezüglich der Anerkennung von geschützten Ursprungsbezeichnungen kommen.

 

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