Mängel sollen künftig mit der Grundkontrolle erfasst werden. Mängel können künftig mit einer Kürzung der Direktzahlungen sanktioniert werden, wenn diese nicht kurzfristig behoben werden.
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Die Einhaltung der Nährstoffbilanz und der Pufferstreifen werden auf Bauernbetrieben seit Jahren kontrolliert. Und bei Bauvorhaben wird auch geprüft, ob der bauliche Gewässerschutz in Ordnung ist. Weitergehende, allenfalls Gewässerschutz-relevante Überprüfungen wurden bisher im Rahmen der regelmässigen ÖLN- und Biokontrollen kaum durchgeführt.
Grundkontrolle ausbauen
Das soll künftig ändern. ...