Der bekannteste Übertragungsweg der Rindertuberkulose sind Kontakte zwischen Rotwild und Rindern. Die Krankheit schreibt gegenwärtig nicht die ganz grossen Schlagzeilen. Aber sie ist und bleibt ein Dauerthema. So hat sich Mitte Dezember ein Verdacht auf Rindertuberkulose auf einem landwirtschaftlichen Betrieb im Bezirk Bludenz bestätigt. Als Konsequenz musste der gesamte ­Viehbestand des Hofes getötet werden. Das waren mehr als 50 Rinder und Kühe. Zudem wurden fünf Kontaktbetriebe in Vorarlberg und zwei in Tirol (A) vorerst gesperrt. Vorarlberg ist seit Jahren von Rindertuberkulose betroffen. So mussten etwa noch vor dem jüngsten Fall von Mitte Dezember bereits im September des letzten Jahres 55 Tiere eines Hofs getötet werden.

Zusammenarbeit stärken

Weil bekannt ist, dass Rotwildbestände des Vorarlbergs und Tirols die Wintermonate im Prättigau und im Unterengadin auf der Bündner Seite des Rätikon verbringen, haben die Fälle von Rindertuberkulose im benachbarten Voralberg auch die bündnerischen Behörden alarmiert.

Schon lange setzen sie auf ein striktes Fütterungsverbot, um das Überspringen der Krankheit in den Kanton Graubünden zu verhindern. Nicht zuletzt, um die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Rindertuberkulose über die Grenzen hinweg zu stärken, hat das Bündner Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit im September zu einem internationalen Symposium mit Spezialisten in der Bekämpfung von Tierseuchen nach Seewis Dorf im Prättigau eingeladen. Thema: «Prävention und Bekämpfung von Tuberkulose bei Rothirschen in Graubünden und Liechtenstein».

Rotwildbestand regulieren

Der allgemeine Tenor der Referentinnen und Referenten lautete: «Wehret den Anfängen.» Habe sich die Krankheit einmal etabliert, sei sie nur schwer zu bekämpfen. Einig waren sich die Referenten in der Aussage, dass eine strikte Regulierung des Rotwildbestands von höchster Bedeutung ist, um ein Übergreifen der Krankheit auf die Schweiz zu verhindern. Und insgesamt waren sich die Teilnehmenden des Symposiums auch darin einig, dass in der Schweiz der von Rotwild ausgehende Druck im Vergleich zu Österreich vergleichsweise gering ist: Dank eines guten Monitorings der Bestände und einer intensiven Bejagung.

An der Tagung wurde aber auch betont, das Monitoring und die Erforschung der Übertragungswege der Krankheit seien zu intensivieren. Vor allem die Rolle anderer Tierarten wie etwa Dachs oder Fuchs bei der Übertragung der Krankheit seien zu erforschen. Aber auch die Möglichkeiten einer Impfung seien zu evaluieren.

Möglichkeit zum Vergleich

Besonders aufschlussreich waren die Ausführungen von Christian Gortazár. Der Tierarzt und Professor für Wild- und Wildtierforschung an der spanischen Universität Castilla-La Mancha beobachtet diese Problematik in einem Land, in dem es Gebiete ohne Rindertuberkulose gibt und solche mit einem hohen Krankheitsdruck. Das ermöglicht Vergleiche.

Und das sind einige seiner Grundaussagen:

  • Besonders hoch ist der Krankheitsdruck in Regionen, in denen verschiedene Tierarten wie etwa Schweine, Ziegen, Vieh und Wild miteinander in Kontakt kommen.
  • Es ist zu vermeiden, dass verschiedene Tierarten die gleichen Wasser-, Salz- und Futterstellen benutzen.
  • Bei der Bekämpfung gilt es, sich nicht nur auf Hirsche und Rinder zu konzentrieren.
  • Neben dem Rotwild muss auch die Entwicklung bei Schweinen, Ziegen, Schafen und Damwild beobachtet werden.
  • Je mehr infizierte Arten sich in einer Region aufhalten, desto schwieriger und aussichtsloser wird die Bekämpfung der Krankheit.
  • In Regionen, in denen der Wolf vorkommt, wirkt dieser als stabilisierender Faktor gegen die Ausbreitung der Rindertuberkulose.

Einen Hotspot verhindern

Es könne kaum verhindert werden, dass in der Schweiz ein einzelner Fall von Rindertuberkulose vorkomme, sagte Lukas Perler, Leiter des Fachbereichs Tierseuchenbekämpfung beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. «Aber», so Perler, «wir können verhindern, dass es zu einem Hotspot kommt». Um dieses Ziel zu erreichen, muss im Urteil des Bündner Kantonstierarztes Giochen Bearth das Fütterungsverbot von Rotwild im ganzen Kantonsgebiet weiterhin konsequent durchgesetzt werden. Auf den Alpen hat die Salzabgabe von Hand zu erfolgen und nicht über Salzsteine. Ansammlungen von Wildtieren an Futterstellen, wie dies in Österreich und Deutschland in vielen Revieren der Fall ist, sogenannte Aggregationen, sind mit Blick auf die Verbreitung der Krankheit unter Wildtieren die grösste Gefahr und müssen kritisch beurteilt werden.

 

Und das sind die Vorschriften

Die folgenden  Vorschriften gelten im Kanton Graubünden, um das Fütterungsverbot von Wildtieren durchzusetzen:

  • Alle Siloballen sind vor Wintereinbruch, aber spätestens ab dem 1. November  
    bei einem Betriebsgebäude konzentriert zu lagern.
  • Sind Wildspuren zu diesen Lagern erkennbar, müssen die Ballen unverzüglich mittels Viehpanelen, Baustellenabsperrgittern oder Material mit gleicher Wirkung, die oben einen glatten Abschluss haben, eingezäunt werden.
  • OOffene Ballen oder herumliegendes Futter sind unmittelbar zu verwerten oder für das Wild unzugänglich zu entsorgen.
  • Krippenreste oder verdorbenes Futter sind für das Wild unzugänglich auf dem Miststock zu deponieren, in die kommunale Grünabfalldeponie oder auf die Grünabfallsammelstelle zu führen.
  • Voraussetzung ist, dass die Gemeinde der Annahme dieser betrieblichen Abfälle zugestimmt hat.
  • Futter darf nicht ungeschützt im Freien deponiert werden.
  • WWild- und Haustiere dürfen sich nicht im Winterauslauf treffen.
  • Wird im Auslauf zugefüttert, braucht der Auslauf eine wild­sichere Umzäunung.