«Weil in Vorarlberg infizierte Rothirsche gefunden wurden, ist die Ostschweiz besonders exponiert», schreibt die Staatskanzlei St. Gallen heute Montag in einer Mitteilung. Um eine mögliche Ausbreitung der Krankheit bei Wildtieren frühzeitig zu erkennen, müssten die Jäger ihre Jagdstrecke besonders aufmerksam prüfen.

Seit dem 1. August 2014 sind Jäger und Wildhüter gemäss Tierseuchengesetzgebung verpflichtet, seuchenverdächtige Veränderungen bei Wildtieren dem Veterinärdienst zu melden.

Im Kanton St.Gallen werden ab 15. August bei geschossenen Rothirschen Proben zur TBC-Untersuchung entnommen. An diesem Datum beginnt die Rothirschjagd. Auch das Fallwild anderer Wildarten soll untersucht werden, so die Staatskanzlei weiter.

Broschüre zur Prävention

Zur Sensibilisierung und Information von Jägern und Wildhütern hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) und dem Zentrum für Fisch- und Wildtiermedizin der Vetsuisse-Fakultät der Universität Bern eine Broschüre verfasst. Diese zeigt unter anderem auf, wie man Tuberkulose in Wildtierkörpern erkennen kann. Sie wird in diesen Tagen an alle Jagdgesellschaften im Kanton St. Gallen verteilt.

«Eine professionelle Jagdplanung sorgt für gesunde und ihrem Lebensraum angepasste Wildbestände», so Dominik Thiel, Leiter des Amtes für Natur, Jagd und Fischerei, gemäss Mitteilung.

Weil die Bestände stetig wachsen, müssten Rothirsche hauptsächlich in der Region Werdenberg intensiver bejagt werden. «Damit sinkt auch das Ausbreitungsrisiko für TBC», so Thiel.

Kontrolliertes Wildbret

«Wildbret kann konsumiert und auf den Markt gebracht werden, wenn der Jäger bei der ordnungsgemäss durchgeführten Untersuchung des Wildtierkörpers und der inneren Organe keine sichtbare Veränderung festgestellt hat», betont die Staatskanzlei St. Gallen. Ansonsten müsse er den amtlichen Tierarzt beiziehen, der im Verdachtsfall zur Diagnose eine Probe entnimmt.

BauZ