Im Sommer 2017 wurden auf zwei Urner Alpen Anzeichen der Rinderseuche Bovine Virus-Diarrhoe (BVD) entdeckt. Betroffen waren insgesamt 750 Rinder. Es müsse von einer massiven Infektion ausgegangen werden, teilt der Kanton Uri mit. Der Kantonstierarzt hat deshalb eine Verbringungssperre für trächtige Tiere verfügt. Derzeit sind es rund 100 Tiere, die davon betroffen sind.

Der Urner Regierungsrat hat entschieden, Entschädigungen für BVD-Härtefälle auszurichten. Die pauschale Entschädigung beträgt 150 Franken für verbringungsgesperrte Tiere.

Damit soll ein Teil der Zusatzaufwendungen der verbringungsgesperrten Tiere gedeckt werden. Dies betrifft insbesondere die Haltung in einem separaten Stall zum Abkalben, was Zusatzarbeit für die Fütterung und das Melken mit sich bringt. Bringt ein Tier kein PI-Kalb zur Welt, kann die Absonderung nach Vorliegen des negativen Testergebnisses aufgehoben werden. Weiter entstehen Verluste durch fehlende Verkaufserlöse der gesperrten Tiere oder zusätzliche Futterkosten. Bringt ein verbringungsgesperrtes Tier ein persistent infiziertes (PI) Kalb zur Welt, werden zusätzlich 300 Franken je Tier ausbezahlt, da in diesem Fall die Verbringungssperre deutlich länger dauert. Diese PI-Kälber müssen ausgemerzt werden. Sie stellen eine Gefahr für alle Tiere dar, die noch nie mit dem Virus in Kontakt gekommen sind. Für den Menschen ist die Krankheit ungefährlich.