Die Verwendung von Widerhaken ist nur für die schwere Setzangelfischerei gestattet, wie das Amt für Wald beider Basel in einer Mitteilung schreibt. Bei einer Kontrolle der Polizei Basel-Landschaft und der kantonalen Fischereiaufsicht wurden drei Fischer verzeigt. Sie nutzten die Wiederhaken ohne gültige Berechtigung. "Bei der Ausübung der Fischerei haben die Berechtigten eine Fischereikarte, Fischerpatent auf sich zu tragen", so das Amt für Wald beider Basel. Weitere Kontrollen seien geplant.