Gemäss der am Mittwoch veröffentlichten Botschaft soll allen einheimischen Arten eine Schonzeit gewährt werden, während gebietsfremde Arten wie Damhirsch, Sika und Mufflon ganzjährig gejagt werden dürften. Auch Schwärme von Rabenkrähen in landwirtschaftlichen Kulturen sowie junge Wildschweine ausserhalb des Waldes hätten keine Schonzeit.

Die Schonzeiten von Wildschwein und Kormoran würden nach Wunsch des Bundesrats gekürzt. Neu unter Schutz stehen würden das Rebhuhn und der Haubentaucher.

Weiter wird die Kompetenz, kranke und verletzte Tiere jagdbarer und geschützter Arten jederzeit erlegen zu können, nur noch den Wildhütern sowie den Jagdaufsehern, aber nicht mehr den Revierpächtern erteilt.

Zudem schlägt der Bundesrat eine gewisse Vereinheitlichung bei der Jagdberechtigung vor. Diese wird weiterhin von den Kantonen erteilt und ermöglicht die Ausübung der Jagd in einem Kanton. Voraussetzung ist eine bestandene Jagdprüfung. Die Prüfungsgebiete, Arten- und Lebensraumschutz, Tierschutz sowie Umgang mit Waffen und Treffsicherheit sollen vom Bund vereinheitlicht und von den Kantonen gegenseitig anerkannt werden.

Schliesslich wird im ganzen Erlass der Begriff «Jagdbanngebiete» durch «Wildtierschutzgebiete» ersetzt. Damit trage der Bundesrat der Bedeutung dieser für den Erhalt der Biodiversität insgesamt wertvollen, nationalen Schutzgebiete Rechnung.

Die Revision des Jagdgesetzes hat keine finanziellen oder personellen Auswirkungen auf den Bund und nur geringe Auswirkungen auf die Kantone, wie der Bundesrat schreibt.

sda