Restaurants, die als Betriebskantinen dienen, dürfen unter der Woche zwischen 11 und 14 Uhr öffnen. Zugang haben ausschliesslich Berufsleute aus dem Landwirtschaftssektor und dem Bausektor sowie Handwerkerinnen und Handwerker und Berufstätige auf Montage. Die Arbeitgeber müssen ihre Angestellten vorgängig anmelden.

Nur am Tisch ohne Masken

Vorausgesetzt wird das Einhalten der Schutzkonzepte. In den Lokalen gilt Maskenpflicht, ausgenommen am Tisch. Die Abstandsregeln müssen eingehalten und die Kontaktdaten von allen Personen aufgenommen werden.Die Gewerkschaft Syna begrüsste am Donnerstag den Entscheid des Bundes. Man habe schon seit Beginn des Lockdowns auf die Verpflegungsproblematik im Baugewerbe hingewiesen. Besonders betroffen seien Personen im Ausbaugewerbe wie Elektrikerinnen und Maler.

SVP-Petition war erfolgreich

Die Wirtschaftskommission (WAK) des Nationalrates hatte die Forderung von Betriebskantinen Anfang Februar an den Bundesrat gerichtet. Zuvor kamen für die von der SVP lancierten Petition «Beizen für Büezer» rund 50'000 Unterschriften zusammen. Wenn das Bundeshausrestaurant während der Session zur Kantine werde, müsse das auch für jedes Restaurant befristet möglich sein, fanden die Petitionäre.