Eines vorweg. Ich bin keineswegs grundsätzlich gegen Bachöffnungen oder Revitalisierung von Gewässern. Zu schön sind offen und naturnah geführte Gewässer, statt in Beton kanalisiert und begradigt.

Interessen der Betroffenen beachten

Die Vorschrift im Gewässerschutzgesetz, wonach die Kantone für die Revitalisierung von Gewässern sorgen, und Bäche offen zu führen sind, darf aber nicht missbraucht und überstrapaziert werden, nur um das Gewissen einer naturentfremdeten und immer urbaneren Gesellschaft zu befriedigen, auf Kosten der direkt Betroffenen. In den nächsten 80 Jahren sollen schweizweit ein Viertel aller beeinträchtigten Gewässer revitalisiert werden. Allein im Kanton Luzern sind das 300 km. Im Aargau sind 75 Prozent der 600 km Bachläufe eingedolt. Würden im Rahmen von Sanierungen - jede Röhre muss einmal geflickt werden – die Gewässerschutzvorschriften konsequent umgesetzt, gingen durch Bachöffnungen 750 ha Kulturland verloren, hat der Bauernverband Aargau berechnet.

Läppische Abgeltungen und Enteignungen

Im Kanton Luzern erleben wir derzeit, beispielsweise beim Reuss-Projekt, wie aus finanziellen Gründen überrissene Hochwasserschutzprojekte mit Kulturland fressenden Renaturierungen verknüpft werden. Nur weil dann der Bund den Löwenanteil zahlt. Sprich: Solche Projekte wären sonst gar nicht finanzierbar. Ganz zu schweigen von den läppischen Abgeltungen, mit welchen Bauern abgespeist werden, wenn sie für Revitalisierungen wertvolleres Kulturland abtreten müssen, und enteignet werden. Das Gewässerschutzgesetz besagt auch, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen zu berücksichtigen sind, der Nutzen für Natur im Verhältnis zum Aufwand etwa gleich gross sein muss. Das ist häufig nicht der Fall.

Deshalb nur Ja zu freiwilligen Revitalisierungen, und wenn die Projekte von Beginn zusammen mit den Betroffenen erarbeitet werden, und mit vernünftigem Aufwand realisierbar sind.