Seit Jahren befinden sich die Genossenschaft Thurgauer Milchproduzenten (TMP) und eine Gruppe von Milchbauern im Rechtsstreit. Auslöser waren die Lactofama-Beiträge. Diese seien zu Unrecht erhoben worden, argumentierten die Oppositionellen. Das Bundesgericht gab ihnen im Mai 2018 recht. Die TMP zahlte daraufhin die Gelder an ihre Mitglieder zurück und passte ihre Statuten an. 

Aussergerichtliche Einigung kam nicht zustande

Damit war die Geschichte aber nicht abgeschlossen. Roland Werner, das Gesicht der Klägergruppe, reichte im Frühjahr 2019 Klage gegen die TMP ein. Diesmal ging es um Marketingbeiträge an den Dachverband Schweizer Milchproduzenten (SMP), die von der TMP eingezogen werden. Es gebe keine rechtliche Grundlage für diese Beiträge, argumentierte Werner und forderte für die rund 50 Bauern zwei Millionen Franken, rückwirkend für die letzten zehn Jahre, zurück.

Daniel Vetterli, seit Frühjahr 2018 Präsident der TMP, versuchte vergebens, eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen. Zwar fanden Gespräche zwischen den Parteien statt, aber sie blieben ohne Resultat. Die Klägergruppe beharrte auf ihren Forderungen. Die TMP auf der anderen Seite argumentierte, die Forderung sei zu hoch und ihre Mitglieder hätten kein Verständnis für das Vorgehen.

Weiterzug noch offen

Das Bezirksgericht Weinfelden hat nun ein Urteil gefällt – zu Gunsten der TMP. Wie die «Thurgauer Zeitung» am Montag berichtete, wiesen die Weinfelder Richter die Klage vollumfänglich ab. Das Gericht stützt sich in seinem Urteil hauptsächlich auf das von Rechtsanwalt Hermann Lei, Verteidiger der TMP, eingebrachte Argument der Entreicherung.

Die  TMP habe die eingezogenen Beiträge vollumfänglich und gutgläubig dem SMP weitergeleitet und sich dabei nicht selber bereichert, heisst es im Bericht. Das Gericht kommt zum Schluss, dass eine nachträgliche Rückerstattung nicht gefordert werden kann. Es weist die Klage deshalb vollumfänglich ab. Den Klägern werden eine Parteientschädigung und Gerichtskosten von 7500 Franken auferlegt.

Auf Anfrage der BauernZeitung sagt Roland Werner: «Die Rückerstattung wird allein deshalb verweigert, weil die TMP angeblich das Geld nicht mehr gehabt haben soll zum Zeitpunkt meiner Rückforderung.» Er zitiert aus dem Gerichtsurteil: «Aufgrund der rechtmässig erhobenen Entreicherungseinrede der Beklagten kann der Kläger die Rückerstattung der Beiträge jedoch nicht fordern, weshalb die Klage dennoch vollumfänglich abzuweisen ist.» Sein Anwalt und er würden in den nächsten Tagen das Urteil genau analysieren und dann über das weitere Vorgehen entscheiden.

Die TMP wollte sich zum Urteil nicht äussern. Man verzichte auf eine schriftliche Stellungnahme.