Es ist ein kurzes Video und es zeigt, wie Rinder durch einen Laufhof rennen, bevor sie durch das offene Gatter auf die Weide springen. Obwohl das Video an und für sich keinen Newswert hat, kommt es bei unserer Facebook-Community an – weil sich die Tiere sichtlich über den Auslauf im Freien freuen.

 

Das gilt für das RAUS-Programm

Dass die Tiere Auslauf erhalten, ist im Fall vom Hof Alad in Peist GR nicht ungewöhnlich: das eingezäunte Stück Land dient Sommer wie Winter als Auslauf, ist einfach zugänglich und wird für Kälber, Rinder und Kühe genutzt obwohl die Nutzung im Winter nicht zwingend vorgeschrieben wäre.

Das Programm für Regelmässigen Auslauf im Freien (RAUS-Programm) sieht nämlich vor, dass Tiere vom 1. Mai bis zum 31. Oktober an mindestens 26 Tagen pro Monat Auslauf auf einer Weide erhalten müssen. Für die Zeit vom ersten November bis 30. April indes ist den Tieren an mindestens 13 Tagen pro Monat Auslauf auf einer Auslauffläche oder einer Weide zu gewähren.

Der Zugang zur Weide- bzw. Auslauffläche kann eingeschränkt werden:

  • Zehn Tage vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und während zehn Tagen nach der Geburt.
  • Im Zusammenhang mit einem Eingriff am Tier.
  • Vor einem Transport während maximal zwei Tagen, sofern die Abweichung im Voraus dokumentiert wird.

Der Zugang zur Weide ist nicht nur im Winter nicht zwingend, sondern kann auch während oder nach starkem Niederschlag eingeschränkt werden. Dasselbe gilt im Frühjahr, «solange die Vegetation standortbedingt noch keinen Weidegang erlaubt» oder während der ersten zehn Tage der Galtzeit.

Die Grundlagen für das RAUS-Programm werden in der Direktzahlungsverordnung geregelt, die Beiträge werden aus dem Topf der Tierwohlbeiträge entrichtet.