Die neue Branchenlösung, welche vermeiden soll, dass trächtige Rinder und Kühe geschlachtet werden brachten einige Erfolge. Die Resultate müssten aber verbessert werden, wie es in einer Mitteilung der Proviande heisst.  Ab dem 1. Januar 2020 würden daher neue Massnahmen eingeführt. Unter anderem soll eine EDV-Unterstützung bei der Umsetzung helfen. Zudem müssen Tierhalter, welche ein trächtiges Tier ohne Begründung schlachten lassen, eine Gebühr von 100 Franken pro Schlachtung bezahlen.

 

Keine trächtigen Rinder schlachten

Aufgrund einer vom BLV durchgeführten Befragung erarbeitete eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Proviande 2017 eine Branchenlösung mit entsprechender Fachinformation. Die darin enthaltenen Massnahmen sollten die Viehalter dazu verpflichten, ihre Kühe und Rinder vor dem Verkauf auf Trächtigkeit untersuchen zu lassen, um bereits den Transport solcher Tiere in die Schlachthöfe zu vermeiden, weil jedes dort angelieferte Tier auch geschlachtet werden muss. Hier geht es zum Merkblatt