Dort werde aber genau hingeschaut. Es habe von April bis Juni drei kritische Phasen mit hohem Blüteninfektionsrisiko gegeben, das Monitoring zeigte aber niedrige Bakterienzahlen auf.

Grundsätzlich würden die Hochstammbäume seit Juli wiederum auf Feuerbrandbefall kontrolliert. Blüteninfektionen wurden bisher noch keine gemeldet, Bäume mit Altbefall könnten aber im Sommer und Herbst zu Neuinfektionen an noch gesunden Bäumen führen. Befallsverdacht sei zu melden, vor allem im Gürtel um Schutzobjekte. Mit Feuerbrand befallene Hochstammbäume, bei welchen die Rodung verfügt werden muss, werden mit 250 bis 400 Franken entschädigt. Ebenso gibt es Beiträge für Rückrisse und Rückschnitte bei Bäumen oder Erwerbsobstanlagen. Entschädigt werden auch Kontrollkosten. Der Kontrollauftrag liegt bei den Gemeinden. Zwar liege der ganzen Kanton Luzern in der Befallszone. Aktiv kontrolliert würden aber nur rund 80 Kernobstkulturen und 150 Hochstammgärten mit einem Gürtel von je 500 m, welche als Schutzobjekte definiert sind.