Die Einhaltung der zulässigen Bodeneingriffe ab Ernte der vorangehenden Hauptkultur bis zur Saat der beitragsberechtigten Hauptkultur ist Voraussetzung für die Beitragsberechtigung. Vor allem die zulässligen Bodeneingriffe bei der schonenden Bodenbearbeitung wurden diskutiert. Um 2015 Beiträge für die «Schonende Bodenbearbeitung» zu erhalten, müssen die Voraussetzungen ab Ernte der Hauptkultur 2014 eingehalten werden. Diese Voraussetzungen stellte das BLW in einer Mitteilung am Mittwoch vor.

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