Die LK Österreich warnt in einem Schreiben an das Bundeskanzleramt, dass dem Parlamentsbeschluss für ein nationales Glyphosat-Verbot ein systematischer Verstoss gegen die Notifizierungsrichtlinie der EU zugrunde liege und das Gesetz neben den gravierenden Verfahrensmängeln auch materiell klar EU-rechtswidrig sei, wie aiz.info berichtet. Eine rechtskonforme Änderung des Pflanzenschutzmittelgesetzes sei deshalb nicht möglich.

Laut LK muss davon ausgegangen werden, dass der Rechtsweg beschritten wird, wenn das Verbot dennoch in Kraft tritt.