Das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruckhat ein Urteil der Vorinstanz teilweise korrigiert. Das sagte OLG-Vizepräsident Wigbert Zimmermann am Dienstag bei einer Medienkonferenz. Man sehe nicht die volle Schuld beim Bauern, sondern gehe von einer 50-prozentigen Mitschuld des Opfers aus, erklärte Zimmermann. Dies bedeute, dass dem Ehemann und dem Sohn des Opfers die Ansprüche um 50 Prozent gekürzt würden.

Noch 78'000 Euro plus Renten

Dem Witwer stünden somit rund 54'000 Euro und eine monatliche Rente von 600 Euro zu. Der Sohn bekomme rund 24'000 Euro sowie eine monatliche Rente in Höhe von 180 Euro.

Im Februar hatte das Landgericht Innsbruck in einem Zivilprozess den beiden Hinterbliebenen der Frau aus Deutschland hohen Schadenersatz zugesprochen. Das Urteil hatte unter den Alm-Bauern zu grosser Verunsicherung geführt. Es folgte auch eine Debatte über die Eigenverantwortung von Wanderern.

Hund beschützt

Die 45-jährige Hundehalterin aus Rheinland-Pfalz war im Sommer 2014 im Tiroler Stubaital von einer Kuhherde zu Tode getrampelt worden. Die Kühe wollten offenbar die Kälber vor dem Hund schützen.

Die Frau hatte die Hundeleine mit einem Karabiner um die Hüfte fixiert. Sie hätte wissen müssen, dass Mutterkühe aggressiv auf Hunde reagieren können, hatte bereits das Landgericht befunden. Es sei sorglos gewesen, den Hund so zu fixieren, dass er nicht sofort losgelassen werden könne.

Regeln für Wanderer

Österreich hat mit zehn Regeln für Wanderer, die auf Alpen mit Weidebetrieb unterwegs sind, reagiert. Zu den Regeln gehört das Anleinen von Hunden - oder im Fall einer Kuh-Attacke - deren sofortiges Loslassen, das deutliche Umgehen einer Herde sowie der einzuhaltende Abstand besonders zu Kälbern. Ausserdem wird vor Schreien, Pfeifen und hektischen Bewegungen, die die Tiere nervös machen könnten, gewarnt.

In Österreich stehen nach Angaben der Landwirtschaftskammer rund 270'000 Stück Vieh auf den knapp 8000 Alpen. Viele Wanderwege kreuzen die Areale.