Ab dem 1. Januar 2020 wird ein neues Pflanzengesundheitsrecht gelten. Der Feuerbrand wird ab diesem Zeitpunkt anders als heute geregelt sein, was einen grossen Wechsel mit zahlreichen Neuerungen mit sich bringt.
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Zwei neue Verordnungen – die Pflanzengesundheitsverordnung (PGesV) und eine interdepartementale Verordnung des WBF (Eigenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung) und des UVEK (Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) – werden am 1. Januar 2020 in Kraft treten und die heutige Pflanzenschutzverordnung (PSV) ablösen. Mit dem neuen Regelwerk werden ...