Die Einstreu aus Stroh muss ab diesem Jahr in der Bio-Schweine-, Geflügel- und Legehennenhaltung biologischer Herkunft sein. Bei allen anderen Tierkategorien darf konventionelles Stroh eingesetzt werden. Auch in der Fütterung vermischt sich «Bio» schnell mal mit «Konventionell»: Im Sommer 2018 wurden rekordmässig viele Sonderbewilligungen für die Verfütterung von konventionellem Futter auf Biobetrieben erteilt.…
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