Ab dem 1. Januar 2020 gilt in der Schweiz ein neues Pflanzengesundheitsrecht. Zwar sind Landwirte von den Neuerungen nur wenig direkt betroffen, trotzdem gibt es einige Punkte zu beachten. Pflanzenpässe obligatorisch Neu braucht alles zum Anpflanzen bestimmte Material (Pflanzen, Stecklinge, Ausläufer usw.) einen Pflanzenpass in einheitlichem Format. Darauf gehören der botanische Name, die Zulassungsnummer, ein…

Möchten Sie diesen Artikel lesen?

Lesedauer: 4 Minuten

Diesen Artikel für Fr. 1.50 kaufen.

Artikel kaufen

Ein Abo der BauernZeitung kaufen.

Zum Aboshop

Haben Sie bereits ein Konto?
Hier einloggen.