Vorausgehend führten Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer intensive Verhandlungen zur Erneuerung des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) des schweizerischen Metzgereigewerbes, steht in der gemeinsamen Medienmitteilung der beiden Verbände.

Zuspitzender Fachkräftemangel gab Handlungsanlass

Im Zentrum der Verhandlungen hätten aktuelle und zukünftige Herausforderungen der Branche gestanden, insbesondere der sich zuspitzende Fachkräftemangel sowie der zunehmende Margendruck. Mit dem Ziel, für die Zukunft gewappnet zu sein, einigten sich die Sozialpartner auf eine Erhöhung der Mindestlöhne sowie eine angepasste Arbeitsorganisation.

Wie der Meldung zu entnehmen ist, hätten die zuständigen Organe der Sozialpartner dem neuen GAV bereits zugestimmt. Als nächster Schritt werde man nun beim Bundesrat den Antrag stellen, den GAV 2021 bis 31. Dezember 2023 allgemeinverbindlich zu erklären.