Die wichtigsten Fakten zum Einsatz von Seitenblick-Spiegeln und einem Kamera-Monitor-System sind: Ab drei Meter Überhang sind Seitenblick-Spiegel obligatorisch und bis vier Meter Überhang zulässig. Die Spiegelgrösse muss ab 1. Mai 2019 neu 500 cm2 betragen. Bisher waren 300 cm2 notwendig. Eine Querverkehrs-Kamera ist ab einer Distanz von vier Metern vorgeschrieben. Es sind nur geprüfte Systeme zulässig, die von…

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