Ab dem 1. Januar gehört das Vereinigte Königreich nicht mehr zu EU, das wirkt sich auch auf die Schweiz aus. Ab dann gelten England, Schottland und Wales (nicht aber Nordirland) veterinär- und lebensmittelrechtlich als Drittstaaten.

Nicht mehr erlaubt ist die Einfuhr von Fleisch oder Fleischprodukten sowie Lebensmitteln mit Milchanteil wie Käse. Eingeführt werden dürfen noch Fisch, Honig und Kaviar, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) mitteilt.

Ebenso ist die direkte Ein- und Wiedereinreise mit Hunden, Katzen oder Frettchen nur noch über die Flughäfen Genf, Zürich und Basel möglich, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) mitteilt.