Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Mittwoch die Verordnung über die Unterstützung der Tiergesundheitsdienste verabschiedet. Sie tritt am 1. Dezember 2020 in Kraft.

Die Tiergesundheitsdienste führen unter anderem Programme für Tierhalterinnen und -halter durch, um Krankheiten zu verhüten. Ferner bieten sie Kurse zu Themen wie Haltung oder Fütterung an. Es gibt vier solcher Dienste in der Schweiz: den Gesundheitsdienst für Kleinwiederkäuer, den Schweinegesundheitsdienst, den Bienengesundheitsdienst und den Rindergesundheitsdienst. Neu ist nun auch der Rindergesundheitsdienst auf Verordnungsstufe geregelt.

Die finanzielle Unterstützung durch den Bund ist abhängig davon, dass sich auch die Kantone beteiligen.