Der Nationalrat wird das Geschäft in der Wintersession behandeln. Nach den Kräfteverschiebungen infolge der Wahlen dürften die Entscheide weniger deutlich ausfallen als in der Kommission. Diese sprach sich mit 16 zu 8 Stimmen für die Gesetzesrevision aus, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.

Gegner sehen keine Gefährdung der Armeebestände

Sämtliche Massnahmen fanden eine deutliche Mehrheit. Die Kommission schreibt, sie halte die derzeitige Lage für unhaltbar. Mit der Abschaffung der Gewissensprüfung hätten die Zulassungsgesuche zum Zivildienst stark zugenommen und gefährdeten das Gleichgewicht zwischen Zivil- und Militärdienst.

Die Gegnerinnen und Gegner sehen keine Gefährdung der Armeebestände und erachten die Revision als unnötig. Ein unattraktiver Zivildienst mache die Armee nicht attraktiver, argumentieren sie. Vielmehr müsse befürchtet werden, dass die Massnahmen zu einer Zunahme der medizinisch begründeten Entlassungen aus dem Militärdienst führten - dass sich also mehr für den "blauen Weg" entscheiden würden.

Auslandeinsätze abschaffen

Der Ständerat hatte eine der Massnahmen abgelehnt: Er will die Möglichkeit von Zivildiensteinsätzen im Ausland nicht abschaffen. Die Nationalratskommission stimmte auch dieser Massnahme zu, mit 15 zu 8 Stimmen. Sie argumentiert mit dem hohe administrativen Aufwand solcher Einsätze. Eine Minderheit möchte dem Ständerat folgen. Die Einsätze seien wertvoll, argumentiert sie. Ausserdem gehe es nur um wenige Fälle.

Die übrigen Massnahmen sollen vor allem verhindern, dass der Armee Ausgebildete abhanden kommen. Der Zivildienst soll - wie heute - anderthalb mal so lange dauern wie der Militärdienst, neu jedoch mindestens 150 Diensttage. Heute werden die bereits geleisteten Militärdiensttage angerechnet. Die Mindestzahl verlängert die Dienstzeit für jene, die ab dem ersten Wiederholungskurs wechseln.

Wartefrist von einem Jahr

Für die Offiziere und Unteroffiziere soll neu ebenfalls der Faktor 1,5 gelten. Bislang galt für sie der Faktor 1,1. Ausserdem will der Bundesrat für den Wechsel aus der Armee in den Zivildienst eine Wartefrist von zwölf Monaten einführen.

Gar nicht mehr zugelassen werden sollen Personen, die in der Armee keine Restdiensttage übrig haben. Damit will der Bundesrat verhindern, dass sich Armeeangehörige ohne restliche Diensttage durch den Wechsel in den Zivildienst der Schiesspflicht entziehen.

Jährliche Einsatzpflicht

Weiter soll der erste Einsatz bereits im Jahr nach der Zulassung zum Zivildienst vollständig geleistet werden müssen. Danach besteht eine jährliche Einsatzpflicht. Personen, die zum Zeitpunkt der Zulassung die RS noch nicht bestanden haben, müssen ihren Zivildiensteinsatz von 180 Tagen spätestens im Kalenderjahr nach der rechtskräftigen Zulassung abschliessen.

Nicht mehr erlaubt sein sollen schliesslich Einsätze, die ein begonnenes oder abgeschlossenes Medizinstudium erfordern. Mediziner sollen also nicht mehr als Mediziner Zivildienst leisten dürfen. Das soll den Anreiz beseitigen, zwecks beruflicher Weiterbildung in den Zivildienst zu wechseln.

Stimmt der Nationalrat diesen Änderungen zu, dürfte das Stimmvolk das letzte Wort haben. Der Zivildienstverband Civiva, die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) und die Grünen haben bereits ein Referendum angekündigt. Auch die SP will die Verschärfungen bekämpfen. Die Geschäftsleitung beantragt der Delegiertenversammlung von Ende November, das Referendum zu unterstützen, wie die Partei am Dienstag mitteilte.