Diese verlangt, die Wolfsjagd zu erlauben. Zudem soll die Berner Konvention zum Schutz wild lebender Pflanzen und Tiere gekündigt werden. Der Kanton Wallis will erreichen, dass die Schweiz dieser mit einem Vorbehalt wieder beitritt, der den Schutz des Wolfs für die Schweiz ausschliesst.

Die Mehrheit der UREK hält den Herdenschutz und den Abschuss einzelner Wölfe für zu teuer, wie es in einer Mitteilung der Parlamentsdienste vom Dienstag heisst. Zudem würden die Wolfsangriffe damit nicht komplett verhindert.

Die Kommission befürchtet auch, dass Angriffe von Herdenschutzhunden auf Wanderer dem Tourismus schaden könnten. Sie hält ein Zusammenleben mit dem Wolf daher für "äusserst schwierig".

Nach Ansicht der UREK-Minderheit trägt die vom Parlament bereits beschlossene Lösung sowohl den Anliegen der Bergbevölkerung als auch dem Schutz des Wolfes Rechnung. Die Räte haben den Bundesrat letztes Jahr beauftragt, den Schutz des Wolfes zu lockern.

Jungwölfe eines Rudels dürften unter gewissen Voraussetzungen abgeschossen werden - namentlich dann, wenn sich die Tiere regelmässig in der Nähe von Siedlungen aufhalten.

Der Bundesrat will im Sommer eine Revision des Jagdgesetzes vorlegen. Schon 2012 hatte der Bundesrat die Möglichkeit geschaffen, einzelne Wölfe abzuschiessen, wenn trotz Herdenschutzmassnahmen viele Nutztiere gerissen werden. Mit einer weiteren Revision der Jagdverordnung 2013 wurden die rechtlichen Grundlagen für die finanzielle Abgeltung von Herdenschutzmassnahmen geschaffen.

Der Ständerat hat die Walliser Initiative letzten März klar abgelehnt. Findet diese im Nationalrat eine Mehrheit, muss die kleine Kammer noch einmal entscheiden.

sda