Die Kommission befasst sich seit Jahren mit dem Thema. Vergangenes Jahr hatte sie eine Vorlage in die Vernehmlassung geschickt, die eine Deklarationspflicht für Halal- und Koscherfleisch verlangt. Heute gilt eine Deklarationspflicht nur für die erste Verkaufsstufe. Konsumentinnen und Konsumenten wissen oft nicht, dass sie Fleisch von rituell geschlachteten Tieren kaufen. In der Schweiz ist es verboten, Tiere ohne Betäubung zu töten. Halal- und Koscherfleisch wird daher importiert.

Schweizer Bauern haben strengere Auflagen

Die Reaktionen in der Vernehmlassung waren mehrheitlich negativ, weshalb die WBK auf die Gesetzesänderung verzichtet. Stattdessen will sie mit der Motion den Bundesrat beauftragen, eine umfassende Deklarationspflicht für die Schlachtmethode einzuführen.

Dies sei im Sinne sowohl der Konsumenten als auch der Schweizer Bauern als Produzenten, sagte Kommissionssprecher Matthias Aebischer (SP/BE). Es können nicht sein, dass Schweizer Bauern nach strengen Auflagen produzieren müssten und dass Fleisch in die Schweiz importiert werde, deren Produktion weniger streng geregelt sei.

Bundesrat lehnt Motion ab

Gemäss Tierschutzgesetz ist eine Schlachtung ohne Betäubung in der Schweiz verboten. Aus diesem Grund mache es keinen Sinn, dass die Schlachtmethode noch zusätzlich deklariert werde, sagte Andreas Gafner (SVP/BE) namens einer starken Minderheit. Im Gegenteil könne dies bei Konsumenten die Frage aufwerfen, ob denn in der Schweiz auch Tiere ohne Betäubung geschlachtet werden. Zudem verursache dies einen zusätzlichen Aufwand.

Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Bei ausländischen Produkten seien die Informationen zur Betäubung der Schlachttiere nur sehr schwer erhältlich, sagte Bundesrat Alain Berset. Zudem sei die Deklaration der Schlachtmethode bei zusammengesetzten oder stark verarbeiteten Lebensmitteln kaum umsetzbar, sagte Berset.

Er verwies auf einen Bericht zur obligatorischen Deklaration der Herstellungsmethoden von Nahrungsmitteln, den der Bundesrat derzeit im Auftrag des Parlaments erarbeitet. Dieser werde voraussichtlich in rund drei Monaten vorliegen. Der Bericht werde für Lebensmittel tierischer Herkunft Kriterien zur Beurteilung enthalten, in welchen Fällen eine obligatorische Deklaration geeignet und realisierbar sei.

Die Motion geht an den Ständerat.