Über den Vorstoss muss noch der Ständerat entscheiden. Nach dem Willen des Nationalrates soll die Tierschutzverordnung geändert werden. Diese erlaubt heute das Schreddern lebender Küken. Bei dem Vorgang kommt es vor, dass Küken überleben - beispielsweise mit abgeschnittenen Füssen, wie Kommissionssprecherin Isabelle Chevalley (GLP/VD) sagte.

Würde und Wohlergehen

Das Schreddern eines lebenden Tieres stehe nicht im Einklang mit Artikel 1 des Tierschutzgesetzes, argumentierte sie. Gemäss dem Artikel ist der Zweck des Gesetzes, die Würde und das Wohlergehen des Tieres zu schützen.

Mit der Motion nahm die Kommission ein Anliegen aus einer Petition der Veganen Gesellschaft Schweiz auf. Skeptiker warfen die Frage auf, ob ein Verbot nicht überflüssig sei, da die meisten Küken mit CO2 getötet und nicht geschreddert würden. Nach Angaben der Verwaltung seien es 97 Prozent, stellte Hans-Ulrich Bigler (FDP/ZH) fest. "Reiten wir hier nicht ein totes Pferd?", fragte Kathy Riklin (CVP/ZH).

Auch Wirtschaftsminister Guy Parmelin sagte, das Schreddern komme zwar noch vor, aber nur noch selten. Ein Verbot sei dennoch sinnvoll. Es gebe andere Tötungsmethoden, und die öffentliche Meinung sei gegen das Schreddern der Küken. Die Verordnungsänderung sei bereits in Arbeit.

Falsches Geschlecht

Geschreddert werden Küken mit dem "falschen" Geschlecht. Das ist - unabhängig vom Schreddern - umstritten. Die Kommission hielt dazu fest, es sei fraglich, ob es ethisch akzeptabel sei, ein Küken einzig aus dem Grund zu töten, dass es ein männliches Tier aus einer Legehennenlinie sei.

Der Trend, Rassen nur fürs Eierlegen oder für die Fleischproduktion zu züchten, mache aus dem Tier einen simplen Produktionsgegenstand, sagte Chevalley. Die Petition "Küken sind kein Abfallprodukt" der Veganen Gesellschaft hatte die Kommission indes abgelehnt.

sda